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Dinkelsbühl Häuser
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Unsere Leistungen im Überblick
in Witten, Dortmund, Bochum und im Umkreis 

Für unsere Kunden!

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Das Wohneigentumsgesetz - WEMoG nennt zwei Möglichkeiten zum begründen von Wohnungseigentum. So kann durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum
(§ 3) und durch die Teilungserklärung des Eigentümers (§ 8)
Wohnungseigentum begründet werden.

Bei der Wohnungseigentumverwaltung (WEG-Verwaltung) wird durch den Verwalter das Gemeinschaftseigentum verwaltet, an dem die jeweiligen Eigentümer kein alleiniges Eigentum erlangen können und folglich nur einen Anteil halten.

Mietverwaltet werden Mehrfamilienhäuser mit reinem Wohnungsbestand, oder auch mit zusätzlichen Gewerbeeinheiten.
Im Unterschied zur WEG sind solche Immobilienobjekte nicht in einzelne Einheiten unterteilt und es gibt in der Regel nur einen Eigentümer.
Zinshäuser sind vor allem als Anlageform sehr interessant und durch eine Mietverwaltung vertreten.
Informieren Sie sich doch einfach in einem Termin und lassen sich ausführlich beraten.
Wir machen für Sie den Verwalterwechsel leicht.

Bestens informiert, gut beraten!

Mieterwechsel

Mieterwechsel bedeutet immer Stress und Mehraufwand?

Nein, wenn man es richtig macht! 

Wir kennen den "Schlüssel" für einen reibungslosen Ablauf bei einem Mieterwechsel.

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